Der KFW Studienkredit ist eine Möglichkeit für Studenten, um Ihr Studium zu finanzieren. Anders als bei anderen Banken spielt die Bonität des Kreditnehmers keine Rolle. Es sind aber trotzdem einige Voraussetzungen nötig, um einen KFW Studienkredit erhalten zu können. Zunächst muss der Kreditnehmer volljährig sein. Außerdem darf er nicht älter als 44 Jahre sein und der Studienort muss innerhalb Deutschlands liegen. Es spielt keine Rolle, ob das Studium in Vollzeit, in Teilzeit oder berufsbegleitend im Rahmen eines Dualen Studiums absolviert wird.
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Zusätzlich muss der Kreditnehmer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder sich mit einem Verwandten der die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt gleichzeitig in Deutschland aufhalten. Außerdem können Inhaber einer Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Landes einen KFW-Studienkredit erhalten. Diese müssen sich aber seit mindestens drei Jahren in Deutschland aufhalten oder die gleichen Bedingungen erfüllen wie Ausländer aus nicht EU-Ländern. Eine weitere Ausnahme gibt es für die sogenannten Bildungsinländer. Wer seine Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschen Schule erworben hat, aber keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, kann trotzdem gefördert werden.
Wie viel Geld können die Studierenden von der KfW Bank erhalten?
Die Studierenden sind sehr flexibel in der Wahl der Höhe ihrer Auszahlung. Die monatliche Mindestsumme beträgt lediglich 100 Euro. Die Höchstsumme beträgt 650€ im Monat. Bei einem regulären Bachelorabschluss in Regelstudienzeit unter Inanspruchnahme des Höchstsatzes summieren sich die Auszahlungen auf insgesamt 23.400€ zuzüglich Zinsen. Bei einer Auszahlung von 300€ im Monat, zum Beispiel zur Zahlung der Miete, würde sich die Gesamtsumme auf 10.800€ im Monat belaufen.
Wie lange kann die Förderung laufen?
Die Förderung wird jeweils für das kommende Semester beantragt. Da die Förderung pro Semester gewährt wird ergibt sich eine Mindestlaufzeit von 6 Monate. Die maximale Laufzeit sind 14 Semester, also 7 Jahre. Nach dem Abschluss des Studiums gilt eine Karenzphase von 6-23 Monaten. Da nach Abschluss des Studiums oft etwas Zeit benötigt wird, um sich beruflich einzurichten oder auch um einen Umzug zu finanzieren gewährt man den Absolventen etwas Zeit, in der keine Rückzahlung statt finden muss. Nach Abschluss der Karenzphase wird eine Ratenhöhe festgelegt. Diese wird so gestaltet, dass die Tilgungsphase nach maximal 25 Jahren abgeschlossen ist.
Vorzeitige Rückzahlung des KfW Kredits
Der KfW Kredit kann jeweils zum 1. April und zum 1. Oktober zusätzlich zur normalen Rate getilgt werden. So kann der Kreditnehmer Zinsen sparen und mit der Rückzahlung in einem deutlich kürzeren Zeitraum als 25 Jahren fertig sein. Die Mindestraten für eine Sondertilgung sind 100€. Hierbei entstehen keine Gebühren für den Kreditnehmer. Es sollte bei der Sondertilgung beachtet werden, dass sie 2 Wochen vor dem Stichtag über das Kreditportal beantragt werden müssen. Weitere Hürden gibt es aber nicht.
Wie genau funktioniert die Tilgung?
Nach dem Ende der Karenzphase erstellt die KfW einen Tilgungsplan. Dieser ist auf eine Rückzahlung in 10 Jahren angelegt. Er ist allerdings nicht verbindlich und kann vom Nutzer ganz nach seinen Anforderungen umgestellt werden. Die Tilgung darf allerdings nicht länger als bis zum 67. Lebensjahr angelegt werden. Außerdem darf die Tilgung maximal 25 Jahre dauern. Auf Grund der weiterhin für den gesamten Betrag anfallenden Zinsen ist es von Vorteil, wenn die Tilgungsphase so kurz wie möglich gehalten wird. Um die eigene Liquidität nicht zu stark einzuschränken ist es aber empfehlenswert tendenziell niedrige Raten zu wählen und dafür regelmäßig eine Sondertilgung zu tätigen. In der Tilgungsphase zieht die KfW Bank die fällige Rate ganz bequem zu Beginn des Monats per Lastschrift ein. So muss lediglich für ausreichende Deckung des Kontos gesorgt werden. Ein selbstständige Überweisung ist nicht notwendig.