Der potenzielle neue Arbeitgeber darf im Vorstellungsgespräch viel, aber nicht alles fragen. Es gibt eine Reihe an Fragen, die entweder gar nicht gestellt werden dürfen oder auf die der Bewerber mit einer Lüge zu seinem Vorteil antworten darf.
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Fragen, sie ins Persönlichkeitsrecht des Bewerbers eingreifen, diskriminierend sind oder mit dem beruflichen Engagement schlichtweg nichts zu tun haben, sind in Vorstellungsgesprächen unzulässig und brauchen nicht oder nicht wahrheitsgemäß beantwortet zu werden. Doch welche Fragen sind das konkret und wie können Bewerber geschickt auf sie reagieren?
Schwangerschaft, Familienplanung und Elternzeit
Eine Frau darf dem Arbeitgeber verschweigen, dass sie schwanger ist. Ausnahme sind Berufe, in denen Schwangere nur begrenzt eingesetzt werden dürfen, dazu gehören die Schichtarbeit und Jobs mit schwerer körperlicher Belastung oder Kontakt mit toxischen Substanzen. Dann muss sie den Arbeitgeber auf die Schwangerschaft hinweisen. Personaler dürfen eine Frau ansonsten nicht nach bestehenden Schwangerschaften fragen und die Bewerberinnen dürfen in diesem Punkt lügen. Weiterhin muss niemand ehrlich auf die Frage nach einem Kinderwunsch antworten und darf ihn verleugnen, obwohl das Kind aktiv in Planung ist. Für Frauen und Männer gilt, dass sie auch eine Frage nach gewünschter oder geplanter Elternzeit nicht wahrheitsgemäß beantworten müssen.
Zugehörigkeit zu Parteien, Gewerkschaften, Religionsgemeinschaften
Die Zugehörigkeit zu einer Religion, zu einer politischen Partei oder die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft darf kein Einstellungshindernis sein. Ein Bewerber muss einem neuen Arbeitgeber darüber keine (wahre) Auskunft erteilen. Der Arbeitgeber darf sie gar nicht stellen und muss mit einer unwahren Antwort rechnen, wenn er es doch tut.
Privatleben: sexuelle Neigungen, Beziehungen, …
Das Privatleben ist grundsätzlich im Bewerbungsgespräch tabu. Insbesondere sexuelle Neigungen dürfen nicht erfragt werden, da es keine Rolle spielen darf, ob der neue Arbeitnehmer homo-, hetero-, bisexuell oder etwas ganz anderes ist. Zum Privatleben gehören aber auch Fragen nach Hobbys, Freizeitbeschäftigungen oder der Partnerschaft, obwohl die meisten Bewerber darauf bereitwillig antworten und versuchen, dadurch sympathischer zu wirken oder sich interessant zu machen. Streng genommen müssten sie darauf aber nicht wahrheitsgemäß antworten.
Vermögensverhältnisse und Vorstrafen
Fragen nach den privaten Vermögensverhältnissen, also nach möglicher Verschuldung, sowie nach Vorstrafen dürfen nur in Berufen gestellt werden, in denen solche Details eine Rolle spielen. Als Kassierer oder Bankangestellter dürfte man etwa keine Schulden haben, da man mit Bargeld zu tun hat und der Arbeitgeber die Befürchtung des Diebstahls aus persönlichen Gründen hegen kann. Wer sich etwa als Kinderpfleger oder Erzieher bewirbt, dürfte keine Vorstrafen wegen Gewalt gegenüber Kindern oder Pädophilie haben. Hierbei gilt, dass Bewerber nur auf diejenigen Bestandteile der Frage antworten müssen, die für den Beruf wirklich relevant sind. Eine Frage nach Vorstrafen wegen Betrugs spielt bei einem Kindererzieher etwa keine Rolle mehr.
Wie reagieren auf unzulässige Fragen?
Der Arbeitgeber darf manche Fragen gar nicht stellen. Schön und gut – er wird es natürlich trotzdem versuchen und sich aus der Antwort sicherlich etwas ableiten. Ein Bewerber, der klar und deutlich sagt, dass die Frage nicht zulässig ist, handelt nach seinem Recht, wird aber den Job wahrscheinlich nicht bekommen. Bei unzulässigen Fragen ist es besser, einfach ruhig zu bleiben und mit der Antwort so vorteilhaft wie möglich zu lügen. Das darf er und der Arbeitgeber geht davon aus, dass die Frage hiermit beantwortet ist. Weiterhin sollte man sich fragen, ob die Frage vielleicht für die Tätigkeit relevant ist. Dadurch kann man mit einer Rückfrage an den Arbeitgeber reagieren und er wird selbst antworten müssen, dass die Antwort keinen Einfluss auf sie haben dürfte, egal wie sie ausfällt. Abschließend sollte man sich natürlich überlegen, ob der Arbeitgeber wirklich der Richtige ist, wenn es sich um eine diskriminierende oder unverschämte Frage handelt – denn sehr wahrscheinlich wird mit Angestellten nicht anders umgegangen als mit Bewerbern.