Ein Begriff der oft im Zusammenhang mit der Studienfinanzierung genannt wird ist das Wohngeld. Doch was genau bedeutet Wohngeld eigentlich im Zusammenhang mit einem Studium und wer kann es erhalten? Oft hört man, dass sich Wohngeld und Studium komplett ausschließen, doch was steckt dahinter? Der folgende Text soll über ein paar Irrtümer rund um das Thema Wohngeld informieren.
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Grundsätzlich ist es zunächst so, dass Studenten erstmal keinen Anspruch auf Wohngeld haben, wenn sie einen Anspruch auf BAföG haben. Das ist dadurch begründet, dass BAföG bereits für die Wohnkosten vorgesehen ist. Wohngeld wird also per Definition nicht mehr benötigt, da BAföG bereits so bemessen wird, dass die Lebenshaltungskosten gedeckt sind. Auch wenn es in der Realität manchmal nicht der Fall sein mag, sieht der Gesetzgeber bei einer Förderung durch BAföG keinen weiteren Förderungsbedarf durch Wohngeld. Dabei spielt es für das Wohngeld keine Rolle, ob tatsächlich BAföG gezahlt wird. Es ist lediglich relevant, ob das Studium grundsätzlich mit BAföG förderungsfähig ist. Also haben Studenten die kein BAföG erhalten, weil das Einkommen der Eltern oder des Lebenspartners zu hoch ist kein Anspruch auf Wohngeld. In der Fachsprache spricht man davon, dass Studenten die „dem Grund nach“ einen Anspruch auf BAföG haben kein Wohngeld erhalten.
Welche Ausnahmen gibt es beim Anspruch auf Wohngeld während des Studiums?
Die häufigste Ausnahme ist wohl das Überschreiten der Altersgrenze für BAföG. Während eine Förderung eines Bachelorstudiums ein Alter von maximal 30 Jahren voraussetzt, ist diese Grenze beim Masterstudium bei 35 Jahren angesetzt. Wenn dieses Alter überschritten wurde gibt es keinen weiteren Anspruch mehr auf BAföG. In diesem Fall kann der Student also Wohngeld erhalten. Ein weiterer Fall ist das Fehlen der für das BAföG notwendigen Leistungsnachweise. Sollte das BAföG deswegen gekürzt werden, kann der Student Wohngeld erhalten.
Und auch dann, wenn das Studium nur in Teilzeit ausgeübt wird kann der Student Anspruch auf Wohngeld haben, denn BAföG setzt die volle Arbeitskraft für das Studium voraus. Weiter Gründe für die fehlende BAföG Berechtigung können das studieren an einer nicht anerkannten Privatschule, das Einlegen eines Urlaubssemesters oder das Überschreiten der Förderhöchstdauer sein.
Eine weitere Möglichkeit um Wohngeld trotz BAföG zu erhalten ist die Auszahlung von BAföG lediglich als Darlehen. Wenn ein Student für die reguläre Förderung in Form von BAföG nicht berechtigt ist kann er trotzdem einen Studienkredit erhalten. Dieser muss in vollem Umfang zurückgezahlt werden. Da hier keine finanzielle Unterstützung, sondern nur ein Kredit gewährt wird, kann der Student trotzdem Wohngeld erhalten.
Außerdem für Wohngeld berechtigt ist des Weiteren ein Student, der in einem Haushalt lebt, in dem mindestens ein Mitglied keinen Anspruch auf BAföG hat. Wenn also ein Student bei seinen regulär arbeitenden Eltern lebt kann der Haushalt trotzdem als ganzen berechtigt sein Wohngeld zu erhalten. Das gleiche ist möglich, wenn zum Beispiel der im gleichen Haushalt lebende Partner kein BAföG erhält, das Einkommen des Haushalts aber trotzdem niedrig genug ist, um Wohngeld für den gesamten Haushalt zu beantragen.
Eine sehr häufige Konstellation ist hierbei ein alleinerziehender Elternteil, der BAföG erhält. Wenn das Kind im gleichen Haushalt lebt und einen Anspruch auf Sozialleistungen hat, dann kann der Haushalt als Ganzes Wohngeld erhalten, da in diesem Fall das Kind als Mitglied des Haushalts keinen Anspruch auf BAföG hat.
In einer Wohngemeinschaft gilt diese Regelung nicht, da jeder Student als ein eigener Haushalt angesehen wird. Dies wäre lediglich dann nicht der Fall, wenn einzelne Mitglieder der Wohngemeinschaft ein enges Verwandtschaftsverhältnis aufweisen oder sie in einer Lebenspartnerschaft sind. In diesem Fall kommt es aber sehr auf die konkreten Umstände an. So kann für diesen Fall keine verbindliche Aussage getroffen werden.